Sehr geehrte KundInnen,
Wichtige Hinweise zu Änderungen bzgl. der Kommissionsware ab dem 2. Halbjahr 2018.
Vertragsbeginn: Di., 03.07.18
Abholzeitraum: Mi., 05.12.18 – Mi., 19.12.18
Vertragsende: Mi., 19.12.18
Bitte beachten Sie, dass aus strukturellen Gründen zukünftig ausschließlich Kinderbekleidung in Kommission gegeben werden kann. Der zusätzliche vierteljährliche Abholungszeitraum entfällt, weiterhin bestehen bleibt lediglich der Abholungszeitraum zu Vertragsende.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein innerhalb des vertraglichen Abholzeitraums persönlich in der WERTSTATT zu erscheinen, möchten wir Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, Ihre Ware/Verkaufserlöse auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. Dazu benötigen Sie lediglich eine auf den Namen des Bevollmächtigten ausgestellte und von Ihnen unterzeichnete Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.
Ihr WERTSTATT-Team